Steuern
Steuerliche Rahmenbedingungen für Anlagen-Betreiber
Ob Privathaushalt, Kläranlage oder Reitsporthalle: Mit der Inbetriebnahme einer Photovoltaik-Anlage wird der Anlagenbetreiber vom Gesetzgeber steuerlich als Unternehmer eingestuft. Allerdings hat das EEG 2023 diesbezüglich zu deutlichen Verbesserungen bezüglich kleiner Anlagen geführt: es wurde z.B. der Nullsteuersatz eingeführt (damit entfallen z.b. auch Umsatzsteuerzahlungen für privaten Eigenverbrauch) und es gilt Einkommenssteuerfreiheit für kleinere Anlagen bis 30 kWp.
Für Anlagen, die nicht unter die Steuervereinfachungen fallen (z.B. Anlagen über 30 kWp, die auch keine der anderen Anforderungen erfüllen), gilt nach wie vor: Die Umsätze und Gewinne einer Photovoltaik-Anlage unterliegen sowohl der Einkommensteuer als auch der Umsatzsteuer, sowie bei sehr großen Anlagen unter Umständen der Gewerbesteuer.
Da dieses Thema mehr als komplex ist und tief in das Steuerrecht eintaucht, können wir hier nicht umfassend und rechtlich bindend beraten, daher bitte im Gespräch mit Ihrem Steuerberater die steuerlichen Regelungen und Pflichten Ihres individuellen Solarstrom-Projekts erörtern und sofern nötig in die Steuererklärung mit einbeziehen